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Gutachten 1. Pflegegutachten nach dem SGB XI zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit und der Gewährung von Pflegeleistungen 2. Widerspruchsgutachten im Ablehnungsfall von Leistungen aus der Pflegeversicherung 3. Pflegegutachten im Rahmen des Haftungsrecht 4. Gutachten nach dem SGB IX für behinderte oder von Behinderung bedrohten Menschen zur Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Beratung Der Bereich "Pflege" trägt große Mitverantwortung für die Ökonomie und Qualität einer Institution. Beratung und Unterstützung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. • Reorganisation der Arbeitsabläufe • Dienstplangestaltung • Qualitätsprüfungen auf der Basis des § 80 SGB XI Schulungen Inhouse-Schulungen: • Biographiearbeit und Pflege • Pflegedokumentation und Planung • Pflegeleitbild und Pflegekonzept • Pflegevisite • Angehörigenschulung
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